Die Bürgerinitiative ProKernberge sieht es als ihre Aufgabe, sich für eine umfassende, korrekte und transparente Information über Hintergründe und Implikationen des avisierten Bebauungsplanes „WJ-17 Hildebrandstraße“ einzusetzen. Das betrifft neben vielem anderen auch das amtliche topographische Kartenmaterial.
Die derzeit im Handel erhältliche amtliche topographische Karte TK 10, Blatt 5035-SO, die u.a. das geplante Bebauungsgebiet darstellt, stimmt in ihrer Darstellung der tatsächlichen Nutzung im Bereich zwischen der Hildebrandstraße und der Saarbrücker Straße nicht mit den Gegebenheiten überein. In dem Gebiet, das von den gedachten östlichen Verlängerungen der Hildebrandstraße und Treunertstraße sowie der Neunkirchner Straße, Luise-Seidler-Straße und St. Wendel-Stieg umschlossen wird, wird bestehendes Gartenland als Siedlungsfläche dargestellt, obwohl es sich um Gartenland handelt. Insbesondere entspricht die nördlich der gedachten Verlängerung bzw. dem gestrichelt eingezeichneten Fußweg zwischen Hildebrand- und Saarbrücker Straße dargestellte Bebauung nicht der Wirklichkeit.
Die fehlerhafte Darstellung ist für die Diskussion um die mögliche Aufstellung eines Bebauungsplanes in diesem Gebiet relevant, weil sich auf dem (Karten-)Papier der irrtümliche Eindruck nahelegt, dass es sich bei den Planungen um einen Lückenbebauung handele. Die Gartenfläche, deren Bebauung im Bebauungsplan „WJ-17 Hildebrandstraße“ vorgesehen ist, ist tatsächlich viel größer als von der aktuellen gedruckten Auflage des Kartenmaterials her ersichtlich ist – und damit wird auch verschleiert, wie groß der Eingriff in die Natur durch die geplante Bebauung tatsächlich wäre.
Auf Initiative eines Mitglieds der Bürgerinitiative ist am 27.06.13 der digitale Datenbestand beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation des Freistaats Thüringen geändert worden. Ein Termin für die nächste gedruckte Ausgabe des Kartenblattes, auf der die Korrektur ebenfalls vorzunehmen ist, steht leider noch nicht fest.
Das aktualisierte digitale topographische Kartenblatt TK 10, Blatt 5035-SO ist erhältlich im Online-Shop des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation des Freistaats Thüringen (http://www.thueringen.de/th9/tlvermgeo/geoshop/).
Unter den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger hat am Montag eine bewegende und richtungsweisende Ortsteilratssitzung stattgefunden, in der der OTR Kernberge, wie im Vorfeld vermutet, am Ende der Veranstaltung sein Votum zum Aufstellungsbeschluss WJ-17 abgab. Leider ließen in dieser Veranstaltung die Vertreter der Stadtverwaltung die Gelegenheit aus, ihre Antworten zum Fragenkatalog des OTR näher zu erläutern. Es verblieb beim Verlesen des bereits durch sie verfassten Textes. Auch in der Diskussion wurden die Fragen einiger Ortsteilräte nicht oder nicht hinreichend beantwortet. Die BI ProKernberge hingegen hatte einen ca. 12 minütigen Vortrag vorbereitet, in dem auf die einzelnen Antworten zum Fragenkatalog eingegangen wurde. Dies betraf zum einen den ausgeübten Termindruck und die mit der Entscheidung für einen Aufstellungsbeschluss in Gang gesetzte Verfahrenskette. Als nächstes wurden die Konsequenzen der zwingend notwendigen Verkehrserschließung für die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken erläutert. Die damit einhergehende Kostenbelastung (90% der direkten Erschließungskosten) müsste von den Eigentümern getragen werden. So würden auch Anwohner ausserhalb des B-Plangebietes zur Finanzierung der grundhaften Erneuerung der Zufahrtsstraßen herangezogen werden. Einige Anwohner bekamen auf Nachfrage diese Aussage von den Vertretern der Stadtverwaltung bestätigt. Auf mögliche Folgen für Eigentümer von unbebauten Grundstücken wie die hohen Erschließungskosten bei vergleichbaren Projekten mit schwieriger topografischer Lage wurde ebenfalls hingewiesen. Darüber hinaus besteht bei diesen Eigentümern die Möglichkeit der Abschöpfung des Umlegungsvorteils (in Fläche oder Geld) durch die Gemeinde zur Finanzierung des Projektes.

Nachdem es keine weiteren informativeren Antworten zu den Fragen des Ortsteilrates seitens der Stadtverwaltung mehr gab, rief der Ortsteilbürgermeister Herr Horn seine Räte zur Abstimmung mit folgendem Ergebnis auf: 5 Ortsteilräte stimmten gegen einen Aufstellungsbeschluss, 2 stimmten dafür und weitere 2 enthielten sich der Stimme. Somit war das Votum des Ortsteilrates gegen einen Aufstellungsbeschluss getroffen.

